Einigung bei der Erbschaftssteuer
Freitag, November 7th, 2008Die Bundesregierung hat nach langem hin und her eine Änderung der Erbschaftssteuer beschlossen. Steuererleichterungen gibt es sowohl für Kinder der Erben als auch Firmenerben. Selbst genutzte Häuser bzw. Wohnungen unterliegen nicht mehr der Erbschaftssteuer, wenn Ehepartner oder Kinder in der Immobilie wohnen (bis 200 m²). Erben von Unternehmen werden ebenfalls entlastet ...