Einigung bei der Erbschaftssteuer
November 7, 2008 – 10:37 amDie Bundesregierung hat nach langem hin und her eine Änderung der Erbschaftssteuer beschlossen. Steuererleichterungen gibt es sowohl für Kinder der Erben als auch Firmenerben. Selbst genutzte Häuser bzw. Wohnungen unterliegen nicht mehr der Erbschaftssteuer, wenn Ehepartner oder Kinder in der Immobilie wohnen (bis 200 m²).
Erben von Unternehmen werden ebenfalls entlastet – zumindest dann, wenn der übernommene Betrieb mindestens sieben Jahre lang weitergeührt wird und bestimmte Lohnsummen berücksichtigt werden. In diesem Fall sind “nur” 15% des Betriebsvermögens zu versteuern. Sollte der Betrieb sogar zehn Jahre lang weitergeführt werden, entfällt sie komplett.
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